Vorteile von Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer
Lohnt sich Fahrrad-Leasing wirklich? Ja - denn wer im Gegensatz zu einem Auto ein Fahrrad über seine Firma least, profitiert nicht nur von der uneingeschränkten Privatnutzung seines Firmenfahrrads. Mit einem Dienstrad fördern Sie langfristig Ihre Gesundheit und tragen zum Klimaschutz bei. Und das Beste: Es kommen Steuerersparnisse und Kostenersparnisse auf Sie zu.
Bezahlung über Gehaltsabrechnung
Die Bezahlung Ihres Firmen-Fahrrades wird monatlich von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Dieser zahlt per Gehaltsumwandlung die Leasingrate für Ihr Dienstfahrrad. Dabei wird einfach Ihr Bruttogehalt in Höhe der Leasingrate gekürzt. Da es sich dabei um einen Sachlohn handelt, müssen Sie lediglich den Listenpreis (UVP) nach der 0,25 % Regel versteuern und profitieren somit mit unseren Fahrrad-Leasing Angeboten von einem geldwerten Vorteil.
Ein Firmenfahrrad als Gehaltsplus
Bezahlt Ihr Arbeitgeber die Leasingraten für Sie, können Sie sich über ein ordentliches Gehaltsplus freuen. So können auch tarifgebundene Unternehmen von den Vorteilen des Dienstfahrrad-Leasings profitieren. Eine private Nutzung ist trotzdem möglich.
Geringere Fahrtkosten für den Arbeitsweg
Mit BusinessBike Fahrrad-Leasing langfristig Kosten sparen – die monatlichen Kosten für Ihren Arbeitsweg mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen Sie als Arbeitnehmer in der Regel selbst. Bei BusinessBike übernimmt Ihr Arbeitgeber die Unterhaltskosten, die für das Leasing entstehen, indem ein geringer Teil Ihres Monatslohns in die Leasingrate umgewandelt wird. Das bedeutet für Sie: flexibler Arbeitsweg und geringe Fahrtkosten.
Leasingrate und Bike-Leasing-Versicherung über Bruttoeinkommen
Die Leasingraten für Ihr neues Dienstrad werden durch eine monatliche Gehaltsumwandlung von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Ein steuerlich begünstigter Rundumschutz inklusive Pick-up-Service ist in den attraktiven Leasingraten bereits inkludiert.
Leasing-Rate als Gehaltsplus
Wird Ihnen das E-Bike als Firmenfahrrad von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn – als Gehaltsplus – zur Verfügung gestellt, fahren Sie als Arbeitnehmer steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett von Ihrem Arbeitgeber übernommen.
Bezahlung über Gehaltsumwandlung
Beim Leasing über eine Gehaltsumwandlung wird ein kleiner Teil Ihres Bruttogehalts zur Leasingrate umfunktioniert. Ihr E-Bike wird als „Sachlohn“ monatlich mit ca. 0,25 % des Gesamtpreises über Ihr Gehalt versteuert.